Meine Hausratversicherung deckt Schäden im Urlaub ab.
In den Urlaub nehme ich normalerweise Fotoapparat, Handy und Kleidung mit. Eine Reisegepäckversicherung schliesse ich eigentlich nie ab, wenn ich in den Urlaub fliege. Allenfalls eine Reiserücktrittversicherung es kann ja sein, dass man kurz vor Urlaubsantritt ernsthaft Krank wird.
Was kann man machen, wenn im Urlaub doch etwas gestohlen wird?
Wer keine Reisegepäckversicherung hat, kann unter Umständen seine Hausratversicherung in Anspruch nehmen.
Ich habe mir die Bedingungen meiner Hausratversicherung einmal genau durchgelesen.
Eigentlich sorgt eine Hausratversicherung bei den üblichen Schäden in der Wohnung oder dem Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und auch Vandalismus für Sicherheit und Wertausgleich. Meine Police beinhaltet auch eine Außenversicherung mit der auch Hausrat versichert ist, wenn ich zum Beispiel meine Kamera beim Spazierengehen dabei habe..
Das heißt: Der Fotoapparat, Handy und Kleidung sind auch während eines Urlaubs im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung versichert.
Es kommt drauf an, wie lange die Reise dauert
Die Dauer der Reise ist allerdings begrenzt. Wie lange man unterwegs sein kann ohne den Versicherungsschutz zu verlieren konnte ich nicht aus dem Vertrag entnehmen, dass muss ich noch einmal mit meinem Versicherungsmakler klären. Für einen üblichen Urlaub von 2 – 3 Wochen sollte die Hausratversicherung allerdings gültig sein.
Allerdings ist der Schutz den die Hausratversicherung unterwegs bietet, nicht identisch mit dem Schutz zu Hause. Bei meinem Vertrag ist die Erstattungsgrenze für die Außenversicherung auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Wenn mein Hausrat zum Beispiel mit 25000 Euro versichert ist, bekomme ich im Schadensfall im Urlaub höchstens 2500 Euro erstattet. Bei euren Verträgen kann die Erstattungsgrenze variieren, also bitte genau nachsehen.
Einfacher Diebstahl ist nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt
Ein einfacher Diebstahlschaden wird nicht durch die Hausratversicherung ersetzt. Was auch völlig verständlich ist. Wenn das Zimmermädchen im Hotelzimmer etwas mitgehen lässt, habe ich keinen Anspruch auf Erstattung. Das gilt natürlich auch, wenn ein Taschendieb auf einem belebten Platz das Portemonnaie klaut. Ob zu Hause auf dem Wochenmarkt oder im Urlaub ist dabei egal.
Wertsachen und Bargeld werden meist nicht in voller Höhe erstattet. Die Grenzen eurer Hausratversicherung müsst ihr im Vertrag nachlesen oder fragt den Versicherungsmakler.
Eine Liste der Wertsachen erstellen
Wer den Schaden hat, muss wie zu Hause auch vorgehen: Bei Einbruch oder Raub immer die Hotelleitung und die Polizei benachrichtigen, Eine Liste der Gegenstände die gestohlenen wurden ist immer hilfreich. Am besten ist es schon vor dem Urlaubsantritt eine Liste mit allen Wertsachen zu erstellen, die in den Urlaub mitgenommen werden.
Was Hausratversicherte in einem Schadensfall tun müssen, sollte man ebenfalls vorher klären zumindest vor dem nächsten Urlaub. Meist will die Versicherung unverzüglich informiert werden, also am besten gleich vom Urlaubort aus.
Diese Angaben beziehen sich natürlich nur auf meinen Versicherungsvertrag. Eure Hausratverträge können ganz anders aussehen, evtl. ist sogar die Aussenversicherung auf das Inland begrenzt oder ganz ausgeschlossen. Also unbedingt den eigenen Vertrag ansehen und notfalls den Versicherungsvertreter fragen.
Über die Hausratversicherung könnt ihr euch hier informieren oder natürlich bei jeder Versicherungsgesellschaft.