Reisepass beantragen

Einen Reisepass beantragen

Einen Reisepass benötigen Sie für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union.
Um den Reisepass beantragen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • bisherige Ausweisdokumente, Personalausweis oder alten Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto, ein Foto in digitaler Form ist nicht möglich.
  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde

Sollten Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sein, wird anstelle der Geburtsurkunde das Familienbuch beziehungsweise die Heiratsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen Sie zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin/Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

Bearbeitungszeit für den Reisepass

Wenn Sie einen Reisepass beantragen, sollten Sie dies mindestens 3 bis 4 Wochen vor Reisebeginn tun, da das zuständige Bürgerbüro oder die Stadtverwaltung diese Zeit benötigt. Der Reisepass kann mit Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden, bis zum 12. Lebensjahr gilt der Kinderreisepass.

Kinder und Jugendliche benötigen die schriftliche Einverständniserklärung und die Pässe oder Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten. Sie müssen persönlich erscheinen um die Unterschrift zu leisten (zwingend erforderlich ab dem 10. Lebensjahr).

Ab dem 01.11.2007 werden im ePass zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Fingerabdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. In der Regel werden dabei die beiden Zeigefinger elektronisch erfasst. Die Fingerabdrücke sind neben den persönlichen Daten und dem Foto im Chip gespeichert. Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor 2007 ausgestellte Reisepässe ohne Chip und Fingerabdrücke behalten jedoch weiterhin die eingetragene Gültigkeit.

Abholung
Zur Abholung des neuen Reisepasses ist das alte oder das vorläufig ausgestellte Dokument mitzubringen. Auf Wunsch kann der alte Reisepass entwertet und wieder ausgehändigt werden. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Mitzubringen sind dann neben dem abgelaufenen Dokument die schriftliche Vollmacht und ein eigener Ausweis.

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass und vielleicht zusätzlich ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, können Sie im Bürgerbüro klären lassen. In vielen Fällen, auch in vielen nicht EU-Staaten reicht der Personalausweis.

Die Kosten für den ePass

Die Preise werden gemäß der Passgebührenverordnung §1 erhoben. Die neuen ePässe, sowie die vor 2007 ausgestellten Kinderreisepässe und Reisepässe können nicht mehr verlängert werden.

Gebühren für den Reisepass:
59,00 Euro Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro Personen unter 24 Jahren
22,00 Euro zzgl. für einen 48-Seiten-Pass
32,00 Euro zzgl. für einen Expresspass
26,00 Euro vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar)

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bitte informieren Sie sich vor dem Antrag über die aktuellen Gebühren in Ihrem Bürgerbüro.

Der Expresspass

In einigen Fällen kann ein Expresspass innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt werden. Wenn der Antrag bis 11 Uhr gestellt wird, zählt der Tag der Beantragung als 1. Arbeitstag.

Das Passgesetz

Das Passgesetz besagt, dass alle deutschen Staatsbürger der Passpflicht unterliegen, seit Juni 2012 auch Babys. Der Reisepass ist in verschiedene Gruppen unterteilt, dazu gehören der Reisepass, der Kinderreisepass, der vorläufige Reisepass und amtliche Pässe, wie der Diplomaten- oder der Dienstpass.

Nichtelektronischer Reisepass

Wer einen vor dem 1. November 2005 ausgestellten, das heißt nicht mit einem Chip ausgestatteten Reisepass besitzt, kann diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiternutzen. Wenn Sie Dokumente in einer Fremdsprache benötigen, oder übersetzen lassen wollen, empfehlen wir einen staatlich anerkannten Übersetzungsservice.

Zweitpass

In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass beantragt werden. Dieser wird dann gewährt, wenn sich z. B. zwei Länder im Krieg befinden und beide Länder bereist werden sollen.

Reisepasspflicht auch für Babys

Seit 2012 reicht der Eintrag in den Reisepass der Eltern nicht mehr aus. Deshalb müssen Sie auch für Ihren Säugling einen Reisepass beantragen. Auch Kinderfotos unterliegen den biometrischen Vorgaben. Den Reisepass für Babys erhalten Sie ebenfalls im Bürgerbüro.

Mitzubringen sind

  • ein biometrisches Passbild
  • die Geburtsurkunde des Kindes

Auf der Seite www.bambonia.de finden Sie viele hilfreiche Tipps rund ums Baby.

Vorläufiger Reisepass

Einen vorläufigen Reisepass können Sie bei der Bundespolizei zum Beispiel am Flughafen beantragen. Dieser ist innerhalb von wenigen Stunden fertig und 12 Monate gültig.

Da der vorläufige Reisepass jedoch nicht in jedem Land gültig ist bzw. anerkannt wird, sollten Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt informieren, ob Sie mit dem vorläufigen Reisepass in das Zielland einreisen dürfen.

Um den vorläufigen Reisepass zu beantragen genügen ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes einen Reisepass benötigen, können Sie sich an die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik wenden. Von allen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten werden Reisepässe ausgestellt.

Beachten Sie nur, dass die Ständigen Vertretungen keine konsularischen Dienste leisten, dass heißt Sie können dort keinen Reisepass beantragen, es werden keine Visa vergeben, es werden keine sozialen oder notariellen Dienste geleistet und so weiter.

Reisepass – Visa – USA

Für die Einreise in die USA wird ein regulärer ePass benötigt. Die Herstellungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Wenn Sie einen alten (grünen) Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit dem regulären (roten) Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

Wer einen gültigen Reisepass hat, kann sich 90 Tage ohne Visum in den USA aufhalten, solange er ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen kann. Zum Visa-Waiver-Programm informiert die Amerikanische Botschaft unter us-botschaft.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch vom auswärtigem Amt und Informationen für gültige biometrische Fotos finden Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei.